Allgemeine Geschäftsbedingungen der
WID Wirtschaftsdienst Inkasso GmbH (WID GmbH)
(Stand: 01.05.2021)
Geschäftsfelder:
Die WID GmbH bietet seit dem Jahr 1950 außergerichtliches Inkasso in Österreich und international sowie Dubioseninkasso an. Wird auch eine gerichtliche Betreibung gewünscht, beauftragt die WID GmbH bewährte Anwaltskanzleien. Forderungsmanagement eignet sich für Wirtschaftstreibende, die auf Rechnung Waren und Leistungen an Unternehmen oder Letztverbraucher liefern, sowie für Privatpersonen, die einen schriftlichen Beleg für ihre Außenstände (zB unterfertigter Schuldschein) in Händen halten. Als weitere Leistungen bietet die WID GmbH die Übernahme Ihres gesamten Mahnwesens, die Optimierung Ihrer Rechnungs- und Mahnschreiben und individuelle Schulungen im Bereich Finanz-Management und Haushaltsorganisation an.
Auftragsübergabe/Auftragsübernahme Inkasso:
Die übergebenen Forderungen sind dem Grunde und der Höhe nach zu Recht bestehend und nicht strittig. Die Fälligkeit der Forderungen liegt grundsätzlich nicht länger als 24 Monate zurück bzw. liegt bereits ein vollstreckbarer Gerichtstitel vor. Die WID GmbH behält sich vor, die Auftragsübernahme oder die Weiterbearbeitung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Zuge der Auftragsübergabe werden sämtliche verfügbaren Daten zur Verfügung gestellt (zB Rechnung/Honorarnote, Lieferschein, Mahnungen, Auftraggeber-Daten, Schuldner-Daten, ggf. Gerichtsurteil etc.). Die Auftragsübernahme wird schriftlich bestätigt. Mit der Auftragsübergabe akzeptieren Sie unsere jeweils aktuellen Inkasso-Konditionen; diese gelten für alle Auftragsübergaben bis zur schriftlichen Bekanntgabe neuer Konditionen. Eine Haftung für Verjährung, leichte Fahrlässigkeit oder für Erfüllungsgehilfen wird ausgeschlossen. Mit der Übergabe/Übernahme eines Falles - gegen einen oder mehrere Zahlungspflichtige - verpflichten Sie sich, für die Dauer der Bearbeitung durch die WID GmbH weder selbst noch durch Dritte weitere Mahnschritte zu unternehmen, Vergleichsgespräche zu führen oder Nachlässe zu gewähren und bei Kontaktaufnahme durch Privat- oder Firmenschuldner diese an die WID GmbH als alleinige Ansprechstelle zu verweisen. Bei einer von den vereinbarten Konditionen abweichenden Vorgangsweise (zB Parallelbearbeitung, eigenmächtige Schuldnachlässe) stehen der WID GmbH das vereinbarte Erfolgshonorar, ggf. auch die angelaufenen Inkassokosten als Aufwandsersatz zu.
Kosten für Inkasso/Kulanz/Storno:
Eine detaillierte Darstellung finden Sie in den jeweils gültigen Inkasso-Konditionen der WID GmbH, die Ihnen bei der Erstbeauftragung übermittelt werden und die vor der Auftragsbestätigung gegenzuzeichnen sind. Für sonstige Dienstleistungen (zB Übernahme des Mahnwesens, Optimierung des Mahnwesens, Schulungen) wird nach Bedarfserhebung gerne ein individuelles Angebot erstellt.
Verrechnung:
Da die WID GmbH auf reiner Erfolgsbasis tätig ist (no collection – no fee), werden eingehende Zahlungen grundsätzlich zunächst auf die Kosten/Gebühren, danach auf das Kapital angerechnet. Als gesetzliche Grundlage dient die VO BGBl 141/1996 über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen idgF.
Datenschutz:
Als Finanzdienstleistungsunternehmen ist die WID GmbH besonders umfassenden Verpflichtungen im Sinne der DSGVO unterworfen. Mit Erteilung eines Inkassoauftrages erklären Sie ausdrücklich, ein überwiegendes berechtigtes Interesse an der Verarbeitung und Übermittlung der damit verbundenen Daten im Sinne der DSGVO und des Datenschutzgesetzes idgF zu haben und erteilen der entsprechenden Verarbeitung durch die WID GmbH, Bahnhofstraße 38c, 9020 Klagenfurt a.W. zum Zweck der Auftragserfüllung Ihre ausdrückliche Zustimmung.
WID Wirtschaftsdienst Inkasso GmbH, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Bahnhofstraße 38c
Tel:+ 43 (0) 463 51 24 24, www.wid.at, office@wid.at, ATU 62648139, FN 279078i LG Klagenfurt